FAQ - frequently asked questions

Organisatorisches

Alles zu den organisatorischen Themen des WGs

Montag - Freitag08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag zusätzlich14:00 - 16:00 Uhr

Stunde Uhrzeit
1. Stunde 07:40 - 08:25 Uhr
2. Stunde 08:25 - 09:10 Uhr
3. Stunde 09:30 - 10:15 Uhr
4. Stunde 10:15 - 11:00 Uhr
5. Stunde 11:20 - 12:05 Uhr
6. Stunde 12:05 - 12:50 Uhr
Mittagspause 12:50 - 13:15 Uhr
7. Stunde / Mittagspause 13:15 - 14:00 Uhr
8. Stunde 14:05 - 14:50 Uhr
9. Stunde 14:50 - 15:35 Uhr
10. Stunde 15:45 - 16:30 Uhr
11. Stunde 16:30 - 17:15 Uhr

Am Wilhelms-Gymnasium gibt es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Kinder mit Bonuscard. Damit Sie für Ihr Kind diese Unterstützung erhalten können, bitten wir Sie …

  • zum Jahresbeginn eine Kopie der Bonuscard Ihres Kindes im Sekretariat abzugeben
  • uns mitzuteilen, ob Sie zudem berechtigt sind, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) über das Jobcenter zu beziehen.

Gerne können Sie sich bei uns im Sekretariat über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

Jobcenter Bildung und Teilhabe
Anschrift Jobcenter Bildung und Teilhabe

Unsere Schließfächer befinden sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes (Bau A). Die Miete beträgt 5€ pro Schuljahr zuzüglich 20€ Schlüsselpfand. Anfragen gerne beim Schulsekretariat.

Das Schuljahr am Wilhelms-Gymnasium ist in A- und B-Wochen unterteilt. So ist es leichter, Kurse und Fächer, die nur alle zwei Wochen im Wechsel stattfinden, einzuordnen.

Den AB-Wochenplan halten wir für Sie hier zum Herunterladen bereit - AB-Wochenplan

Stuttgarter‐Ferienkalender

Krankheit

Bitte beachten Sie die folgenden Vorgehensweisen bei Krankheit:

Aus Gründen der Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter/innen an unserer Schule und zu deren gesundheitlichem Schutz insbesondere bei Schwangerschaft von Kolleginnen sind wir gehalten, Sie zu bitten, es der Schule umgehend mitzuteilen, sobald eine der folgenden ansteckenden Erkrankungen in Ihrer Familie aufgetreten ist:

  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Ringelröteln
  • Röteln
  • Scharlach
  • Windpocken
  • Zytomegalie
  • Covid-19

Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen. Die Schüler*innen sind auch bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, solang sie nicht ordnungsgemäß abgemeldet sind. (§1 Schulbesuchsverordnung)

Bei minderjährigen Schüler*innen haben die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, dafür zu sorgen, dass die Schüler*innen diesen Verpflichtungen Folge leisten.

Im Fall von Krankheit oder bei anderen unvermeidbaren Verhinderungen ist für jede versäumte Unterrichtsstunde unter Angabe der Verhinderungsgründe eine Entschuldigung vorzulegen.

Bitte rufen Sie zur Krankmeldung ihres Kindes morgens direkt im Sekretariat (0711 – 216 89330) an. Gerne können Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Dieser wird zeitnah abgehört.

Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am 2. Tag der Verhinderung von den Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen Schüler*innen von diesen zu erfüllen. Das heißt, wenn ein/e Schüler*in am Montag krank ist, ist dies spätestens am Dienstag dem Klassenlehrer/Tutor mitzuteilen. Ihre (Melde-)Pflicht erfüllen Sie z.B. per Mail an die Dienst-E-Mailadresse des Klassenlehrers/Tutors. Bei elektronischer Verständigung des Klassenlehrers/Tutors ist die schriftliche Entschuldigung (mit Unterschrift) binnen drei Tagen nachzureichen.

Beispiel: Ein Schüler/Eine Schülerin ist am Montag krank und er/sie wird am Dienstag per Mail entschuldigt, so ist die schriftliche Entschuldigung spätestens am Freitag beim Klassenlehrer/Tutor vorzulegen. Für die Nachreichfrist werden auch Feiertage oder das Wochenende grundsätzlich mitgezählt.

Schüler fehlt erstmalig am: Mo Di Mi Do Fr
Wenn die Mitteilung (z.B. E-Mail) am ersten Tag des Fernbleibens erfolgt ist, ist die schriftliche Entschuldigung fällig am: Do Fr Mo Mo Mo
Mitteilung jedoch spätestens fällig am: Di Mi Do Fr Mo
Schriftliche Entschuldigung jedoch spätestens fällig am: Fr Mo Mo Mo Do

Ein bereits vorausgefülltes Formular kann unter Webuntis heruntergeladen und unterschrieben dem Klassenlehrer/Tutor weitergegeben werden. Fehlt ein/e Schüler*in unentschuldigt in einer Klassenarbeit/Klausur (Leistungsüberprüfung / GFS) schreibt die Notenbildungsverordnung in §8 vor, dass die Arbeit mit der Note „ungenügend“ (6 bzw. 0 NP) bewertet werden muss. Unentschuldigt ist der Schüler auch bei verspäteter Vorlage der Entschuldigung. Kann ein/e Schüler*in wegen Unwohlseins nicht mehr am Unterricht teilnehmen, so muss er/sie sich in der Regel beim Lehrer der folgenden Unterrichtsstunde abmelden (Laufzettel, Sekretariat). Eine schriftliche Entschuldigung ist dennoch erforderlich.

Beurlaubung / Befreiung vom Unterricht

Die Schulpflicht beinhaltet die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht (§72 SchG).

Nur in besonderen Fällen kann die Schule Ihrem Kind eine Befreiung vom Unterricht gewähren.

Die Befreiung vom Unterricht kann erteilt werden bei Vorliegen eines wichtigen, nicht verschiebbaren Grundes (§4 Schulbesuchsverordnung BW), insbesondere:

  • nicht verschiebbare Arztbesuche, Therapien und Kuraufenthalte
  • nicht verschiebbare Besuche bei Beratungsstellen, Ämtern und Behörden (inkl. Gerichtstermine)
  • Ereignisse im engsten Familienkreis (schwere Erkrankung, Todesfall, Heirat, Taufe, Firmung)
  • Teilnahme an Wettbewerben und Lehrgängen (Sport, Kunst, Wissenschaft, Politik)
  • ehrenamtliche Tätigkeit
  • vorbereitende berufliche Beratungs- und Bewerbungsgespräche (inkl. Hochschule)
  • Teilnahme an einem Schüleraustausch oder an einem Sprachkurs

Befreiung vom Unterricht vor und nach den Schulferien:

Preisgünstigere Reiseangebote oder andere Vorteile stellen keine Gründe für eine Unterrichtsbefreiung vor dem Ferienbeginn oder nach dem Ferienende dar.

Das Fernbleiben vom Unterricht ohne Erlaubnis der Schule kann Maßnahmen gemäß §90 SchG nach sich ziehen.

Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag einreichen.
Bitte verwenden Sie dafür das entsprechende Formular.

Geben Sie Ihren Antrag auf eine Unterrichtsbefreiung in jedem Fall bei der Klassenlehrerin (Tutorin)/  dem Klassenlehrer (Tutor) ab.

  • Der Klassenlehrer entscheidet alle Anträge, die bis zu zwei aufeinander folgende Unterrichtstage betreffen.
  • Der Schulleiter entscheidet alle Anträge, die mehr als zwei aufeinander folgende Unterrichtstage betreffen, sowie alle Anträge, die Ferienrandtage betreffen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.

Unfall

Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule) Versicherte so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen.

Anzeigepflichtig ist der Unternehmer (Sachkostenträger) - wenn der Schulhoheitsträger nicht Unternehmer ist, der Schulhoheitsträger - oder sein Bevollmächtigter. Bevollmächtigte sind Personen, die vom Unternehmer zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind. In Schulen und Kindertageseinrichtungen ist dies in der Regel der Schulleiter oder die Schulleiterin der Einrichtung.

Es werden zwei Exemplare der Unfallanzeige benötigt. Ein Exemplar ist an den Unfallversicherungsträger (z.B. Unfallkasse, Gemeindeunfallversicherungsverband, Berufsgenossenschaft) zu senden. Ein Exemplar dient der Dokumentation in der Schule.

Der Anzeigepflichtige oder sein Bevollmächtigter hat die Anzeige binnen 3 Tagen zu erstatten, nachdem er von dem Unfall Kenntnis erhalten hat.

Der Vordruck enthält die vorgegebenen Formalitäten wie z.B. Name und Träger der Einrichtung, Adresse. Die Schilderung der Verletzung (z.B. Schnittverletzung am rechten Unterarm, Prellung des linken Fußes) und des Unfallhergangs soll detaillierte Angaben zum Unfallgeschehen und zu seinen näheren Umständen enthalten (z.B. wo, wie, warum, unter welchen Umständen sich der Unfall ereignet hat). Insbesondere auf die folgenden Punkte sollte die Schilderung des Unfallhergangs eingehen:

  • Ort, an dem sich der Unfall ereignet hat, z.B. im Flur, auf dem Schulhof, in der Sporthalle
  • Art der Veranstaltung (z.B. regulärer Unterricht, Bundesjugendspiele, Wandertag, Förderunterricht, Nachmittagsbetreuung)
  • Umstände, die den Verlauf des Unfalls kennzeichnen, z.B. Sturz mit dem Fahrrad, Ausrutschen auf dem Fußboden, Zusammenprall mit einem/r anderem/r SchülerIn, Rangelei/Streitfälle unter Schülern, Stolpern an einer Treppe, Verletzung durch Schneeball
  • Besondere Bedingungen, z.B. Schneeglätte, feuchter Boden oder Laub, Umgang mit Gefahrstoffen

Bei Schulsportunfällen sind Sportart und die Art der Veranstaltung (Pflichtunterricht nach Stundentafel, Arbeitsgemeinschaft, Wahlpflicht- bzw. Wahlunterrichtsfach, Schulsportwettbewerb) anzugeben.

Die Unfallschilderung kann auf einem gesonderten Beiblatt fortgesetzt werden.